Kostenvoranschlag / Kurzgutachten

Kostenvoranschlag / Kurzgutachten

 

Das Kurzgutachten / Kostenvoranschlag ist laut dem Gesetz dann sinnvoll, wenn der Schaden unterhalb der 750 Euro Grenze (Bagatellschäden) liegt. Bis zu diesem Betrag ist man nicht verpflichtet einen Gutachter zu organisieren. Wir empfehlen Ihnen jedoch zumindest den Kurzgutachten durchführen zu lassen. Es kann auch sein, dass der Schaden für unerfahrene Personen nicht auf Anhieb ersichtlich ist. Wir erleben es öfters, dass der Schaden, der tatsächliche Schaden, viel Höher ist und somit trotzdem ein Gutachten nach einem Kurzgutachten sinnvoll wird.

Ihr Sachverständigenbüro Bergischer Gutachter 24 erkennt während des Kurzgutachtens, den tatsächlich entstanden Schaden. Übersehen Sie keine Schäden und sparen Sie Geld, in dem Sie einen Spezialisten für Kurzgutachten kontaktieren!

Darüberhinaus werden in einem Kurzgutachten wichtige Beweismittel zum Unfall & wichtige Fotos dokumentiert. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Kurzgutachten / Kostenvoranschlag.